Aus aktuellem Anlass informieren wir über die Möglichkeit zur Antragsstellung auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe.
Das Infoschreiben zu diesem Thema findet sich auch in unserem Bereich Formulare und Rundbriefe.
Beamt*innen, die nach der Besoldung A 12 vor Vollendung des 27. Lebensjahres in das Beamtenverhältnis berufen wurden
Beamt*innen, die nach der Besoldung A 13 vor Vollendung des 29. Lebensjahres in das Beamtenverhältnis berufen wurden.
und Beamt*innen mit anrechenbaren oder förderlichen Zeiten nach § 30 LBesG NRW (Kinderbetreuung, Pflege, Wehrdienst, FSJ, etc.)
…sollten noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe bei der Bezirksregierung Münster stellen, damit die Möglichkeit einer rückwirkenden Höherstufung ab dem 01.01.2016 besteht!!!
Bei Unsicherheiten oder Fragen hierzu, bieten wir Euch kurzfristig individuelle Beratung an.
Ihr könnt uns persönlich in unserem Büro in der Moltkestraße 14-16 aufsuchen oder Euch auch telefonisch (02041-703583) von uns beraten lassen.