Personalversammlung 2019

An unseren Grundschulen vor Ort fehlen weiterhin grundständig ausgebildete Lehrkräfte für die Grundschule und die Sonderpädagogik. Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass viele Kolleginnen und Kollegen nicht mehr wissen, wie sie die täglichen Arbeitsanforderungen – mit immer weniger grundständig ausgebildeten Personen – überhaupt noch bewältigen können.

Aktuelle Prognosen besagen, dass die Spitze des Lehrkräftemangels in der Grundschule noch gar nicht erreicht ist und prognostizieren deren Ende für 2032. Demzufolge lag der Schwerpunkt dieser Personalversammlung auch auf dem Thema:

Entlastung – aber wie?
Alles gehört auf den Prüfstand:
Was ist Pflicht – was ist Kür?

Zunächst wollten wir wissen, in welchen Arbeitsbereichen sich die Beschäftigten an unseren Schulen überlastet fühlen und welche Entlastungen konkret helfen würden, diese abzubauen. Dazu haben wir diesen Fragebogen an die Schulen gesandt:

Ideenabfrage zur Entlastung

Wir bedanken uns ausdrücklich für die zahlreichen detaillierten Rückmeldungen, die wir aus den Kollegien erhalten haben.

In einem ersten Schritt haben wir diese Rückmeldungen zahlenmäßig – quantitativ – ausgewertet.

Die Zahlen über den einzelnen Säulen geben die Anzahl der Nennung in den Rückmeldebögen an, nicht die Anzahl der Personen, die diese Belastung angegeben haben. Einige Schulen haben, im Rahmen einer Konferenz, gemeinsam überlegt und ihre Rückmeldung auch in einem gemeinsamen Bogen dokumentiert.

In einem zweiten Schritt haben wir die Rückmeldungen qualitativ ausgewertet und überlegt, welche Instanzen oder Personen Entlastungen geben können.

An erster Stelle hierbei steht unser Arbeitgeber, das Land NRW, von uns als Haus der Landesregierung, dargestellt.

Im roten Haus der Landesregierung – genauer gesagt im roten Osterei der Landesregierung – steht das, was uns belastet und wofür die Landesregierung über die nötigen Mittel zur Entlastung verfügt. Diese Mittel oder auch Ressourcen symbolisieren die Grundsteine im Haus. Die Landesregierung verfügt beispielsweise über die Ressource/den Grundstein unsere Pflichtstundenzahl zu verändern.

Für andere Belastungsbereiche wiederum liegen die Ressourcen/Grundsteine in anderen Häusern:

Die Bezirksregierung Münster

Der Schulträger

Die Schulaufsicht

Soll sich an unseren Belastungen etwas ändern, müssen wir die Forderung nach Abhilfe auch genau an die Stelle/an das Haus mit der entsprechenden Ressource richten. In einigen Fällen ist die Zuständigkeit nicht so leicht abzugrenzen bzw. wird zwischen den einzelnen Häusern hin- und her geschoben. Deshalb finden sich bestimmte Grundsteine/Ressourcen sowohl in dem einen als auch in dem anderen Haus. Unsere Forderung nach Entlastung muss dann auch an beide Häuser adressiert werden.

Auf den Grundsteinen der einzelnen Häuser finden Sie all das, was Sie uns als Entlastungsideen vorgeschlagen haben.

Für die uns am wichtigsten und dringlichsten erscheinenden Entlastungsbedarfe haben wir Forderungen, in Form von Anträgen, an die Personalversammlung vorbereitet.

Folgende Anträge wurden auf der Personalversammlung beschlossen und verabschiedet:

Liste Anträge Personalversammlung Bottrop 2019

An der Vielzahl dieser Anträge lässt sich ablesen, dass wir – als einzelne Lehrkräfte an den Schulen, als Kollegium oder als Schulleitung – nicht für die schlechten Rahmenbedingungen an unseren Schulen verantwortlich sind. Die hat unser Arbeitgeber, als Gestalter dieser Rahmenbedingungen zu verantworten.

Allen unmittelbar an der Basis beteiligten Akteuren in der Schule, haben wir die Farbe grün zugeordnet.

Was kann die einzelne Lehrkraft nun überhaupt tun/bewegen, um die tägliche Arbeitsbelastung abzubauen?

Wie unschwer zu erkennen, finden sich im Haus der Lehrkraft deutlich weniger Ressourcen/Grundsteine als in den anderen Häusern.

Worauf könnte sich das Kollegium einer Schule, in Kooperation mit der Schulleitung, verständigen?

Alles Vorschläge, unter dem Aspekt der Überlastung: Was ist für uns als Lehrkräfte in der Grundschule verpflichtend – was ist Kür – was erledigen wir sozusagen freiwillig?

Wir empfehlen den Kollegien im Sinne eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes, gemeinsam mit der Schulleitung, über vorherrschende Arbeitsbelastungen zu sprechen und diese über einen Minimalkonsens, der von allen Beteiligten mitgetragen werden kann, abzubauen. Eventuell wäre es auch sinnvoll feste Zeiten der Ansprechbarkeit/Nichtansprechbarkeit im Kollegium zu vereinbaren, an denen man sich selbst und auch den anderen Ruhe und Feierabend zugesteht.

Sollten Sie dennoch feststellen, dass weiterhin Überlastung – individuell oder kollektiv- besteht, sprechen Sie uns bitte an oder besuchen uns in der Sprechstunde. Wir sind für SIE da!

Herzlichst,
Heike Murglat
(vorsitzende)