Personalversammlung 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die diesjährige Personalversammlung in der Aula der Grundschule Welheim war wie im Vorjahr wieder gut besucht und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Thematik des Datenschutzes in der Schule. Grundlage hierfür war die Veröffentlichung der neuen Dienstanweisung „Automatische Datenverarbeitung“ im Amtsblatt. Neu darin ist die Anlage, die die „Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf ADV-Anlagen von Lehrkräften“ regelt. Dies hat Folgen beim Datenschutz und bei der Haftung und hat in den Schulen zu großer Verunsicherung geführt. Auf der einen Seite will man die Digitalisierung in der Schule – auch im Unterricht – vorantreiben, auf der anderen Seite hat man aber versäumt, uns Lehrkräften zur Einhaltung des Datenschutzes eine ausreichende Anzahl an Dienstgeräten zur Verfügung zu stellen. Stattdessen möchte man nun, dass wir, wenn wir mit unseren privaten Geräten schulische personenbezogene Daten verarbeiten, also dienstliche Aufgaben verrichten, mit unserer Unterschrift bestätigen, dass wir dafür selber voll und umfänglich haften. Wer dies nicht möchte, ist gezwungen diese Arbeit an dem zurzeit wohl heiß begehrtesten Arbeitsplatz der Schule, dem Verwaltungsrechner, zu erledigen. Zu welch absurden Situationen es daraufhin vielerorts in den Schulen kommt, haben wir mit einem kurzen Eingangssketch versucht darzustellen.

Etwas provokativ haben wir zu Beginn der Versammlung eine Papierversion einer dienstlichen ADV-Anlage und einen Bleistift an alle Teilnehmer*innen verteilt. Ob die Konsequenz dieser Dienstanweisung für uns fatalerweise nun wirklich heißt „zurück zu Papier und Bleistift“ oder welche anderen Handlungsoptionen sich hieraus ergeben können, hat unser Referent Herr Thomas Martin (Datenschutzbeauftragter aus dem Rhein-Erft -Kreis), versucht zu erläutern und aufzuzeigen.

In dem Papier-Notebook haben wir für Sie einige Erläuterungen zum Datenschutz und zu personenbezogenen Daten abgedruckt. Sie finden darin auch vorgefertigte Musterseiten zum Protokollieren ihrer Arbeitszeit für eventuell nun handschriftlich zu erledigende dienstliche Tätigkeiten.

Abschließend war uns wichtig zu betonen, dass die Entscheidung, ob eine Lehrkraft zur Verarbeitung personenbezogener Daten private Geräte (ADV-Anlagen) nutzt und demzufolge die hierfür erforderliche Genehmigung bei der Schulleitung einholt und schriftlich erklärt, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstanden zu haben und einzuhalten, alleine bei der Lehrkraft liegt. Sollten Sie sich bei dieser Entscheidung unter Druck gesetzt fühlen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Unten angehängt finden Sie neben den Folien des Vortrages unseres Referenten auch sämtliche von uns für Sie vorbereitete Materialien und Musterschreiben zu den Themen „Selbsttest“ „Checkliste Schulhomepage“ „Remonstration“, „Antrag auf ein dienstliches ADV-Gerät“ sowie zur „Überlastungsanzeige“. Ebenso finden Sie die in der Versammlung beschlossene und verabschiedete Resolution und den Handlungsauftrag (Antrag) an den Personalrat, sich für die Ausstattung der Lehrkräfte in den Schulen mit ADV-Anlagen, wie z.B. Notebooks, zur ausschließlich dienstlichen Nutzung einzusetzen.

Sollten sich hieraus für Sie oder Ihr Kollegium Fragen oder weiterführender Beratungsbedarf ergeben, melden Sie sich bitte bei uns – wir sind für SIE da.

Herzlichen Dank an alle Teilnehmer*innen der Personalversammlung und weiterhin viel Erfolg bei der Umsetzung unserer gemeinsamen Forderungen und der Arbeit in der Schule!

 

Heike Murglat

(Vorsitzende)


Materialien

„Selbsttest zum Datenschutz in der Schule“

Zur Einschätzung des eigenen technischen Verständnisses empfehlen wir, die im Selbsttest aufgeführten Fragen ohne großes Nachdenken – ganz spontan – auszufüllen.

Eine kurze Erläuterung zum Ergebnis finden Sie im letzten Feld des Tests.

 

„Checkliste Schulhomepage“

Entspricht die Schulhomepage den Bestimmungen des Datenschutzes? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Die vorliegende Checkliste bietet die Möglichkeit der Überprüfung.

 

„Remonstration und Beschwerde“

Beamt*innen tragen für ihr dienstliches Handeln nach § 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die volle persönliche Verantwortung. In der „Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer*innen“ (ADO) wird die Pflicht zur Remonstration für alle Lehrkräfte gleichermaßen zu den Dienstpflichten gerechnet (§ 3 Abs. 2, 4 ADO), also auch für Angestellte (tarifbeschäftigte Lehrkräfte). Demzufolge raten wir sowohl Beamt*innen als auch Angestellten schriftlich von ihrem Recht auf Remonstration/Beschwerde Gebrauch zu machen, wenn im konkreten Fall die korrekte Ausübung der dienstlichen Pflicht durch besondere Umstände (unzureichende Ausstattung der Schulen mit ADV-Anlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten) behindert ist.

Zusätzlich zur Remonstration besteht die Möglichkeit nach § 104 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) eine Beschwerde auf dem Dienstweg bis zum Ministerium vorzutragen. Grundsätzlich kann sich auch jede/jeder Beschäftigte in dienstlichen Angelegenheiten an eine/n Landtagsabgeordnete/n wenden. Mögliche Adressaten haben wir für Sie aufgelistet.

 

„Antrag auf ein dienstliches ADV-Gerät“

Zur Unterstreichung der Notwendigkeit und Dringlichkeit die der Beantragung von dienstlichen ADV-Geräten aus unserer Sicht beigemessen werden sollte, haben wir drei Musteranträge für Sie bereitgestellt.

Der erste Musterantrag richtet sich an unseren Dienststellenleiter vor Ort, Herrn Oberbürgermeister Tischler.

Das zweite und dritte Musterschreiben ist an das Ministerium adressiert. Grundschullehrkräfte nutzen bitte das zweite, Sonderpädagog*innen das dritte Schreiben.

Wir empfehlen beide Musterschreiben (OB und Ministerium) auf den Weg zu bringen. Je mehr Anträge dort eingehen, desto mehr Aussicht auf Erfolg besteht!

 

„Überlastungsanzeige“

Sollten Sie oder Ihr Kollegium aufgrund von Arbeitsüberlastung bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Arbeitsleistung (unzureichende Ausstattung der Schule mit dienstlichen ADV-Anlagen) gefährdet sein, besteht nach § 15 Arbeitsschutzgesetz die Möglichkeit und auch die Pflicht dies dem Arbeitgeber im Rahmen einer Überlastungsanzeige anzuzeigen. Die Überlastungsanzeige reicht die Verantwortung an die nächst höhere Stelle weiter und schützt die/den Beschäftigte/n bei Haftungsansprüchen. Da die Anzeige auf dem Dienstweg bei der Schulleitung einzureichen ist und die Schulaufsicht gehalten ist, dieser Anzeige nachzugehen, empfehlen wir Ihnen, uns bereits im Vorfeld zur Beratung bei der Formulierung einer solchen Anzeige hinzuzuziehen oder uns zumindest eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

Im Anhang finden Sie eine allgemeine Information zum Instrument der Überlastungsanzeige und zum Verfahrensablauf sowie ein Musterschreiben für einen individuellen Antrag und auch ein Schreiben, das Sie als Gremium der Lehrerkonferenz verabschieden und auf den Weg bringen können.

 

„Resolution der Personalversammlung Grundschule Bottrop vom 04.06.2018“

Zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen an den Grundschulen in Bottrop und zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit der Lehrkräfte an unseren Schulen hat die Personalversammlung folgende Resolution verabschiedet.

 

„Antrag auf Ausstattung der Lehrkräfte in den Schulen mit dienstlichen ADV-Anlagen“

Der Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen in Bottrop hat von der Personalversammlung folgenden Handlungsauftrag erhalten.

 

„Vortrag des Referenten zum Thema Datenschutz auf der PV“

Herr Thomas Martin hat uns freundlicherweise seinen Vortrag zur Veröffentlichung auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Sollten sich Rückfragen für Sie ergeben, kontaktieren Sie entweder den Referenten selbst oder nehmen Kontakt mit uns auf.

 

„Papier-Version ADV-Anlage“

Zur eigenen Nutzung beziehungsweise Weitergabe in Ihrem Kollegium erhalten Sie  unser Papier-Notebook zum Ausdrucken und selber falten. Vor dem Drucken bitte die Einstellung über „kurze Seite“ + „beidseitiger Druck“ wählen.