Laut den Vorgaben des Landes NRW in Zusammenarbeit mit der BAD GmbH müssen alle schulischen Unfälle dokumentiert werden.
Die Ersthelfer*innen führen ein Verbandbuch, in dem sie ihre Hilfeleistungen notieren. Ebenso wie für die SuS müssen z.B. Pflasterausgaben bei Arbeitsunfällen von Lehrkräften dokumentiert werden. Sollte sich nämlich aus einer Unfallverletzung ein dauerhafter Schaden entwickeln, so müssen Sie die Verletzung während der Arbeitszeit gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nachweisen.
Ein Verbandbuch wird von der Unfallkasse NRW (unter DGUV Information 204-020- (GUV-I 511-1)) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bücher mindestnes für 5 Jahre aufbewahrt werden.
Weitere Informationen zum Verbandbuch finden sich auch im Downlaodbereich der Homepage und können hier heruntergeladen werden.