Ruhestand

Die Regelaltersgrenze von verbeamteten Lehrer*innen liegt bei 67 Jahren. Als Altersgrenze gilt für Lehrer*innen das Ende des Schulhalbjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§31 Landesbeamtengesetz – LBG).

Alle Beamt*innen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Auch wenn es momentan noch problemlos möglich ist mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, so erhöhen sich die Pensionsabschläge dennoch aufgrund der von 65 auf 67 Jahren angehobenen Dienstaltersgrenze.

Bei einem Abschlag in Höhe von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand bedeutet ein Eintritt mit 63 Jahren einen Abschlag von bis zu 14,4% (4 x 12 Monate x 0,3%).

Beamt*innen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Dienstjahre absolviert haben, können abschlagsfrei in den Ruhestand treten.

Alle Beamt*innen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, können auf Antrag mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in den Rustand treten.

Für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben: pro Geburtsjahr beginnend mit dem Jahr 1947 erhöht sich die Altersgrenze um je einen Monat.

Geboren 1947      – Altersgrenze 65 + 1 Monat

Geboren 1948      – Altersgrenze 65 + 2 Monate

Geboren 1963      – Altersgrenze 66 + 11 Monate

Geboren ab 1964 – Altersgrenze 67 Jahre

Sollten Sie eine Beratung zum Thema Ruhestand wünschen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten auch Beratung zum Thema Ruhegehalts-Berechung an. Bitte füllen Sie dazu den Fragebogen aus und vereinbaren einen Termin mit uns.

Für verbeamtete Lehrer*innen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gilt eine Altersgrenze von 63, um ohne Abschläge in den Ruhestand treten zu können. Sie können zudem bereits mit Erreichen des 60. Lebensjahres einen Antrag auf Zurruhesetzung stellen. Für weitere Informationen und Beratung besuchen Sie bitte  die Homepage der Schwerbehindertenvertretung für Lehrer*innen an Grundschulen in Bottrop.

Sollten Sie tarifbeschäftigt an einer Grundschule in Bottrop arbeiten und Informationen zum Eintritt in den Ruhestand wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.