Formulare Dienstunfall, Jubiläumsgeld und neue Beurteilungsrichtlinien für Lehrer*innen

Ab sofort finden sich Formulare zur Anzeige eines Dienstunfalls sowie die Beantragung von Jubiläumsgeld auf der Homepage. Zusätzlich finden sich dort die neuen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrer*innen in NRW.

Dienstunfälle

Es sind passende Formular der Bezirksregierung Münster für Beamt*innen sowie passende Formulare für Lehrer*innen im Angestelltenverhältnis, welches an die Unfallkasse NRW:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Geschäftsbereich Land
Postfach 12 04 52
40604 Düsseldorf
Telefon: 0211 9024–0
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de

gesendet werden muss, auf der passenden Seite zu finden.

Jubiläumsgeld

Zusätzlich findet sich dort ein Formular zur Beantragung von Jubiläumsgeld nach 25-, 40- oder 50-jähriger Dienstzeit.

Beurteilungsrichtlinien

Im Bereich Formulare finden sich ab sofort die neuen Richtlinien des Ministerium für Schule und Bildung für die dienstliche Beurteilung von Lehrer*innen.

Personalrats-Info 2

Aktuell findet sich auch das 2. Personalrats-Info in unserer Rubrik Formulare und Rundbriefe.

Thematisiert werden u.a.: Jahressonderzahlungen, LOGINEO NRW und das Erscheinen einer neuer Broschüre zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte, die sich auch auf der Homepage der Bezirksregierung herunterladen lässt:

http://www.bezirksregierung-muenster.de/de/presse/2017/2017-09-15_gewalt_gegen_lehrkraefte/index.html

Austauschtreffen Schulleitungen

Vor einiger Zeit fanden sich der Personalrat und die Schulleitungen der Bottroper Grundschulen in der Droste-Hülshoff Schule zu einem Austauschtreffen ein.

Der Personalrat stellte dort seine Aufgaben, deren rechtliche Legitimation sowie die Überschneidung der Interessengebiete von PR und Schulleitung vor. Auszüge aus dieser Präsentation werden nachfolgend veröffentlicht, um allen Interessierten einen Einblick in diese Thematik zu ermöglichen.

Aufgaben und Rechte des Personalrats

Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe

Aus aktuellem Anlass informieren wir über die Möglichkeit zur Antragsstellung auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe.

Das Infoschreiben zu diesem Thema findet sich auch in unserem Bereich Formulare und Rundbriefe.

Beamt*innen, die nach der Besoldung A 12 vor Vollendung des 27. Lebensjahres in das Beamtenverhältnis berufen wurden

Beamt*innen, die nach der Besoldung A 13 vor Vollendung des 29. Lebensjahres in das Beamtenverhältnis berufen wurden.

und Beamt*innen mit anrechenbaren oder förderlichen Zeiten nach § 30 LBesG NRW (Kinderbetreuung, Pflege, Wehrdienst, FSJ, etc.)

…sollten noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe bei der Bezirksregierung Münster stellen, damit die Möglichkeit einer rückwirkenden Höherstufung ab dem 01.01.2016 besteht!!!

Bei Unsicherheiten oder Fragen hierzu, bieten wir Euch kurzfristig individuelle Beratung an.

Ihr könnt uns persönlich in unserem Büro in der Moltkestraße 14-16  aufsuchen oder Euch auch telefonisch (02041-703583) von uns beraten lassen.